ISPM 15 Behandlung.

sicher rund um die Welt

Holzverpackungsmaterial aus phytosanitär nicht behandeltem Rohholz ist ein Weg für die Einschleppung und Verbreitung von Schadorganismen. Es ist daher notwendig, das Verpackungsholz vor seiner Versendung in andere Länder von Schadorganismen zu befreien.

Im Rahmen des Internationalen Pflanzenschutzabkommens (IPPC) der FAO wurde daher eine Richtlinie zur Regelung von Holzverpackungsmaterial im internationalen Handel verabschiedet, die weltweit anerkannte Maßnahmen zur pflanzengesundheitlichen Behandlung beschreibt: ISPM 15.

Holzverpackungsmaterial und Ladungsträger müssen entsprechend einem besonderen Zeit-Temperatur-Plan erhitzt werden und im Kern des Holzes eine Mindesttemperatur von 56 Grad Celsius für mindestens 30 Minuten erreichen.

In der ISPM 15 werde keine Anforderungen an eine bestimmte Restfeuchte gestellt. Hitzebehandelte Paletten von Olbort, werden darüber hinaus grundsätzlich auch auf eine maximale Restfeuchte von 18 % getrocknet. Auf Wunsch kann auch auf eine niedrigere Restfeuchte getrocknet werden.

Dies hat den großen Vorteil, dass eine nachträgliche Bildung von Schimmel an den Paletten ausgeschlossen werden kann. Ferner werden Harzkanäle und Harzgallen durch die hohe Wärme ausgetrocknet, so dass dem Holz keine klebrigen Harzspuren anhaften.

Die erfolgte Hitzebehandlung oder Kammertrocknung wird von uns mit einem Zertifikat sowie einem Diagramm über den Hitzeverlauf bestätigt. Dies ist unter Anderem für die Erlangung eines amtlichen Pflanzengesundheitszeugnisses notwendig.

Die behandelte Holzpalette ist an zwei gegenüberliegenden Seiten mit einem von der FAO anerkannten Logo signiert (siehe Bild). Die Kennzeichnung muss gemäß der Pflanzenbeschauverordnung von einem regelmäßigen Rechteck umschlossen sein, und das Symbol ist von dem Rest der Kennzeichnung durch eine senkrechte Linie zu trennen.

Die branchenübliche Signierung mit Brandstempel hat den Nachteil, dass die Signierung oftmals nicht vollständig lesbar ist. Eine schlecht lesbare IPPC-Kennzeichnung kann zu Problemen bei der Einfuhr der Paletten mit der darauf befindlichen Ware in den Importländern führen.

Mit den von uns verwendeten Tintenstrahldruckern (InkJet) erreichen wir eine dauerhafte und sehr gut lesbare Kennzeichnung.

 

IPPC-Signierung (InkJet)

ganz linksIPPC-Logo
DEStaat (DE=Deutschland)
BYBundesland (BY=Bayern)
496071weltweit eindeutige Nummer des Behandlungsbetriebes
HTArt der Behandlung (HT=heat treated)

IPPC-Zertifikat

Trockenkammern